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Abmahnungen erschwert

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von Conny Dollbaum-Paulsen

Dem Abmahnverein Deutscher Konsumentenbund und anderen, die sich dadurch hervortaten, Praxis-Homepages von Heilpraktikern abzumahnen undd amit Geld zu verdienen, ist durch ein neues Gesetz das Handwerk gelegt.

Der Deutsche Bundestag hat am 10. September 2020 einen Gesetzentwurf beschlossen - das darin formulierte „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ soll Ab­mah­nungen dieser Art erschweren oder ganz verhindern. Ziel des Gesetzes ist, Abmahnungen zu unterbinden, die „primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden“.

Ganz entscheidend dabei: Die Abmahnungen eignen sich nicht mehr als Geschäftsmodell, Verstöße zum Beispiel bestimmter Kennzeichnungspflichten im Impressum dürfen zwar noch abgemahnt werden, die Abmahner*in bekommt die Abmahnkosten nicht erstattet. Außerdem wird es für alle Betroffenen erheblich leichter, sich gegen Abmahnungen zu wehren.

Der vollständige Gesetzentwurf:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-de-staerkung-wettbewerb-790568

Kleiner Nachtrag:

Bitte dennoch die Datenschutzerklärung aktualisieren:
https://www.heilnetz.de/newsartikel-fuer-anbieterinnen/dsgvo-urteile-2020.html

und

sich informieren, was ins Impressum gehört:
https://www.heilnetz.de/news/impressum-fuer-gesundheitsberufe.html

Hinweis: Dieser Artikel dient nicht der Rechtsberatung, es handelt sich um einen journalistischen Informatiosnbeitrag.

 

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Danke schön für's Warten.