Vorsicht bei Wortwahl & Inhalt

Behandlung bei Post-Covid-Syndrom

©PixelPower-fotolia.com

von Conny Dollbaum-Paulsen

Es ist aus rechtlichen Gründen maximal empfehlenswert, bei der Diagnose-Formulierung zu der Behandlung von Langzeitbeschwerden NACH einer Covid-Erkrankung korrekt zu formulieren.

Eine Long-Covid-Erkrankung könnte als noch aktive Erkrankung definiert werden, deren Behandlung uns nach dem IfSG untersagt ist - ähnlich wie bei der Post-Zoster-Neuralgie.

Zur Definition aus den Leitlinien (siehe unten):

  • Long- Covid: Zeitfenster 4-12 Wochen nach der Infektion
  • Post – Covid: ≥ 12 Wochen nach der Infektion, HP sollten dringend ausschließlich Patient*innen mit einer vermuteten Post-Covid-Erkrankung behandlen.

Mehr dazu unter der S1_Leitline Post-Covid-Long-Covid – veröffentlicht auf AWMF online unter https://bit.ly/3rkz3et

 

Mehr News für HeilberuflerInnen ►

Zurück

 
 
Es geht sofort weiter.
Danke schön für's Warten.