Bitte unbedingt das Bildmaterial prüfen

Bilder online veröffentlichen

People by Pixabay

von Conny Dollbaum-Paulsen

Menschen dürfen nur fotografiert werden, wenn sie es wollen - das ist keine Frage. Zur journalistischen Berichterstattung gilt: Wenn Menschen gezeigt werden, weil ein Sachverhalt journalistisch per Bild dokumentiert wird, ist das erlaubt. Es gilt das Kunsturhebergesetz, also das sog. Recht am eigenen Bild, das einige Ausnahmen erlaubt.

Bei Bildern, die auf einer Homepage benutzt werden, muss sichergestellt sein, dass die abgebildeten Menschen nicht nur ausdrücklich einverstanden waren, fotografiert zu werden, sondern auch der Veröffentlichung des Fotos zugestimmt haben.

Das gilt nicht nur für selbst aufgenommene Bilder, sondern auch für käuflich und/ oder lizenfrei erworbene Fotos. Bitte überprüfen, welches Material auf der eigenen Homepage benutzt wird und unbedingt korrekte Bildnachweisse ins Impressum nehmen, in denen urheber und Copyright eingetragen sind.

Mehr dazu unter:
https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/10952-dsgvo-urteil-bei-veroeffentlichung-journalistischer-fotos-gilt-kunsturhebergesetz.html

 

Mehr News für HeilberuflerInnen ►

Zurück

 
 
Es geht sofort weiter.
Danke schön für's Warten.