Was ist erlaubt?

Corona und die Heilpraktiker

Foto: Lizenzfrei von Pixabay

von Conny Dollbaum-Paulsen

Was erlaubt ist, lässt sich aktuell leider nicht eindeutig beantworten: In einigen Bundesländern gibt es dazu aktuelle Handreichungen, in anderen bisher noch nicht. Der BDH, Bund deutscher Heilpraktiker berichtet tagesaktuell über die Verordnungen in den einzelnen Bundesländern. Heilpraktiker*innen können sich beim BDH registrieren ohne Mitglied zu sein und die entsprechenden Infos abfragen: https://www.bdh-online.de/

Da, wo es weiterhin erlaubt ist, als Heilpraktiker*in arbeiten zu dürfen, beantworten die Kolleg*innen diese Frage unterschiedlich.

Die beiden diametral entgegengestzten Haltungen:

  • Ich schließe meine Praxis, weil ich die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz meiner Meinung nach nicht aufrecht erhalten kann. Ich begleite meine Patient*innen telefonisch auf Anfrage.
  • Ich lasse meine Praxis geöffnet für Notfallpatient*innen, weil ich alle vom RKI vorgesehen Maßnahmen zum Infektionsschutz gewährleisten kann und meine ausgeübten Methoden den notwendigen Mindestabstand ermöglichen.

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie, die keinen direkten Kontakt mit ihren Klient*innen haben, können diese Fragen ebenfalls so oder so beantworten. Alle anderen Dienstleister*innen wie Coaches, Berater*innen, Energiebehandler*innen etc. fallen unter die Rubrik: „Leider bis auf Weiteres geschlossen da nicht überlebensnotwendig.“

Für geöffnete Praxen bedeutet das u.a.:

  • Die Sitzungen mit persönlichem Kontakt müssen auf „medizinisch dringend notwendige Behandlungen“ beschränkt werden
  • Es sind ausschließlich Einzelsitzungen erlaubt, keine Paar-/Familien-/Gruppentherapien!
  • Während der Sitzungen ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Das lässt sich bei Gesprächs- und Verhaltenstherapien gut machen, ebenso bei Homöopathie und Spagyrik, nicht jedoch bei allen manuellen Therapien
  • Patient*innen müssen einzeln und zeitlich nacheinander bestellt werden, damit sie sich nicht begegnen und zwischendurch die Räume, die Sitze, die Türklinken, die Toiletten usw. desinfiziert werden können.

Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen entsprechen den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts. Diese Überprüfung sollte selbstkritisch vorgenommen werden - im Zeifel für die Schließung!

Für Psychologische BeraterInnen, KInesiolog*innen, Energieanbieter*innen und Coaches gilt das nicht, denn sie führen grundsätzlich k e i n e „medizinisch notwendigen Behandlungen“ durch! Ihr Praxisbetrieb muss derzeit ruhen, was verständlich ist. Sie können auf Video-/Telefonberatungen umsteigen.

Richtig und richtig? Eine Paradoxie.

Fazit (oder Lehre): Gehen wir davon aus, dass alle therapeutisch und begleitend arbeitenden Menschen verantwortungsvoll handeln und sich des Risikos bewusst sind, können beide Argumentationen nachvollzogen werden.

Notfälle zu behandeln, Menschen gerade jetzt zu begleiten und ihnen auch eine Konsultation zu ermöglichen, kann ebenso Leben retten wie das Umgekehrte. Aber egal um welches Thema es sich handelt: Polarisierungen helfen nicht weiter, Paradoxien müssen ausgehalten werden.

Klare Haltung zu Werbung mit Corona

Eine Haltung ist allerdings gerade schwer bis gar nicht zu tolerieren: Versprechungen zur erfolgreichen Vorbeugung oder gar bei der Behandlung von Covit-19. Ob naturheilkundlich, energetisch, mit Wasser, Gemüse oder Globuli – Covit-19 ist eine meldepflichtige Erkrankung, deren Behandlung Ärzt*innen vorbehalten ist. Unterstützende Maßnahmen können hilfreich sein, keine Frage, aber die aufgeregte Stimmung führt ganz leicht zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen. Deshalb ist auch davon abzuraten, mit Stärkungen für das Immunsystem u.ä. aktiv zu werben.

Der Lachesisverband Verband für Heilpraktikerinnen e. V. schreibt dazu: Bitte beachtet unbedingt das Behandlungsverbot von Corona-Patientinnen* nach IFSG. Info bzw. Werbung für Corona-Prophylaxe bzw. Corona-Therapie, wie vereinzelt gesehen, fällt unter IFSG-Verstoß und ist abmahnfähig. Die Abmahnwelle läuft bereits

Und: Vorsicht bei Gesprächen mit den Medien – hier wird schnell Wesentliches aus dem Zusammenhang gerissen – das schadet allen Beteiligten und vor allem der bereitwillig Auskunft gebenden Kolleg*in mehr, als dass es nutzt. Die Verbände sind da die besseren Ansprechpartner, auf die können wir alle gut verweisen.

 

Mehr News für HeilberuflerInnen ►

Zurück

 
 
Es geht sofort weiter.
Danke schön für's Warten.