Der Erfolg hat viele Väter & Mütter

Das MTA-Reformgesetz

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von Pressetext

Auch zukünftig können wir Heilpraktiker wie bisher Laboruntersuchungen durchführen und Laborleistungen in Auftrag geben und interpretieren. Eine große Gefahr für unseren Berufsstand konnte abgewendet werden – mit vereinten Kräften vieler Beteiligter aus unterschiedlichen Verbänden! Allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen sagen wir ein großes, herzliches Dankeschön!

Chronologie der Ereignisse

eines Interviews von der Journalistin Karin Lauschke, dass der ursprüngliche Referentenentwurf zum MTA-Reformgesetz auf Betreiben ärztlicher Interessenverbände, allen voran der Laborärzte-Lobby, zu Ungunsten der Heilpraktikerschaft geändert wurde, und zwar ohne uns darüber zu informieren oder gar – wie es demokratische Gepflogenheit ist – in den Gestaltungsprozess einzubeziehen. Da am 23. September 2020 die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften in Kassel tagte,konnte Siegfried Kämper sofort die Kollegenschaft über den Sachverhalt informieren. An diesem Tag wurde der für uns so bedrohliche Gesetzentwurf bereits im Bundeskabinett beschlossen.

Was war geschehen? Die eigentliche Intention des Gesetzentwurfes war, die „Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln“. So sollte beispielsweise eine Ausbildungsvergütung für die medizinisch-technischen Assistenzberufe eingeführt werden, anstatt dass die
Auszubildenden ihrerseits weiterhin Schulgeld zahlen müssten. Die Berufsbezeichnung sollte aufgewertet werden und künftig „Medizinische Technologinnen“ bzw. „Medizinische Technologen“ lauten. Außerdem sollte das Notfallsanitätergesetz angepasst werden, um für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Wo lag das Problem?

So weit – so gut! Im seit 1994 gültigen MTA-Gesetz war ausdrücklich geregelt, dass auch Heilpraktiker Labortätigkeiten durchführen dürfen. Im ursprünglichen Referentenentwurf des MTA-Reformgesetzes war dies beibehalten und an keiner Stelle die Fachkompetenz und Freiheit des Heilpraktikerberufes beschnitten worden. Aufgrund der massiven Intervention des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte e.V. (BDL e.V.), der Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V., des Deutschen Hausärzteverbandes und anderer Interessengruppen wurde der Tätigkeitsvorbehalt des Heilpraktikers aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Eine der fadenscheinigen und nachweislich falschen Begründungen: „Theoretische Qualifikation und praktisches Wissen der Heilpraktiker reichen nicht aus, um Leistungen im medizinischen Labor anzuordnen und mit den Arbeitsergebnissen umzugehen.“

Durch diese Streichung entstanden nun im aktuellen Entwurf zum MTA-Reformgesetz gefährliche Interpretationsspielräume. Diese hätten für unseren Berufsstand zukünftig eine erhebliche Rechtsunsicherheit bedeutet. Auch eine Aushöhlung unserer beruflichen Kompetenzen und diagnostischen Möglichkeiten „durch die Hintertür“ war zu befürchten, in der Folge eine Gefährdung der Patientensicherheit. Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs hätte außerdem das Aus bedeutet für durch Heilpraktiker geführte Laborgemeinschaften – und somit für viele wirtschaftliche Existenzen.

Gefahr in Verzug: Handeln ist das Gebot der Stunde

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften gründete bereits am 24. September 2020 eine Arbeitsgruppe Labormedizin mit Engagierten aus verschiedenen Verbänden. Nach gewissenhafter Recherche der Hintergründe und ausgiebiger Prüfung der Sachlage durch fünf verschiedene Juristen kamen wir zu dem Schluss: „Hier ist Gefahr im Verzug, und Eile ist geboten! Handeln ist das Gebot der Stunde. Wir müssen massiv vorgehen – und wir brauchen Verbündete.“

Die Gesamtkonferenz informierte daraufhin umgehend die Kollegenschaft und startete Aktionen auf verschiedenen politischen Ebenen. Einige Anrufe machten schnell klar: Auch die für uns Heilpraktiker tätigen Labore hatten bis
zu diesem Zeitpunkt nichts vom über ihnen schwebenden Damoklesschwert gewusst. Entsprechend informierte unsere Arbeitsgruppe ab dem 2. Oktober 2020 systematisch Labore und Laborgemeinschaften, die bekanntermaßen insbesondere mit Heilpraktikern zusammenarbeiten. Zum Beispiel kontaktierte Sonja Kohn (VUH e.V.) frühzeitig die Laborgemeinschaft für ganzheitliche Medizin in Hamburg, die sofort hochkarätige anwaltliche Unterstützung in Anspruch nahm. Andere Labore, teilweise mit großer Klientel aus der Heilpraktikerschaft, versagten bedauerlicherweise unserem Berufsstand die
Unterstützung und verunsicherten ihre Kundschaft mit Beschwichtigungen.

Viele Verbände - viele Reaktionen

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts setzte sich auch die IQHP Anfang Oktober mit der Politik in Verbindung und konnte durch enge Kontakte zu Mitgliedern des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag diesbezüglich intervenieren und darauf hinwirken, dass sich diese für den Erhalt der Anforderungsbefugnis von Heilpraktikern für
Laborleistungen einsetzen. Zwar wurde die Einschätzung der Gesamtkonferenz von namhaften Juristen und Experten bestätigt, doch nicht alle Labore und Kollegen konnten sich dieser Sichtweise anschließen. Vielmehr wurde die Kollegenschaft in den ersten Wochen in falscher Sicherheit gewiegt. Durch entsprechende Schreiben und Artikel kam es zu starker Verunsicherung im Fachkreis.Der Gesamtkonferenz wurde vorgeworfen, die Bedrohung für unseren Berufsstand zu überschätzen und „überzureagieren“. Es war gar von „Panikmache“ die Rede. Sogar von Seiten einiger Berufsverbände wurde die drohende Gefahr zu diesem Zeitpunkt noch verkannt und die Gefahr für den Berufsstand heruntergespielt.

Diese Zweifel wurden gegenstandslos, als namhafte Politiker unsere Befürchtungen teilten. Die Abgeordnete der LINKEN, Frau MdB Sylvia Gabelmann veröffentlichte am 3. November 2020 eine Pressemitteilung mit dem Titel: Bundesregierung plant gesetzliche Eingriff gegen Heilpraktiker*innen – versteckt über das MTA-Reformgesetz. (1) Neben der IQHP (BDN e.V., BDHN e.V., VDH e.V., Aktionsbündnis Moderne Heilberufe) setzten sich nun auch Verbände der DDH e.V. (FDH e.V., FVDH e.V., UDH e.V., VDH e.V.) sowie die FH e.V. für den Erhalt unserer Befugnisse ein – jeder auf seine Weise.

Verschiedene Hebel ansetzen: Das Vorgehen der Gesamtkonferenz

Stellungnahmen an alle Mitglieder der Gesundheitsausschüsse (Bundestag, Landtage, mit Ausnahme der AFD), an die jeweiligen Landesministerien und Staatskanzleien sowie an zahlreiche weitere Parlamentarier geschickt. Hierin forderten wir die Einbeziehung in den politischen Gestaltungsprozess sowie die Wiederaufnahme der Befugnisse für unseren
Berufsstand. Daraus ergaben sich mehrere Dutzend persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses – per Telefon, Videokonferenz oder in Treffen vor Ort. Hier konnten wir die Zusammenhänge darstellen und die Gefährdung unseres Berufsstands deutlich machen. Oft reagierten die angesprochenen Politiker mit Betroffenheit – vielen waren die negativen Konsequenzen für unseren Berufsstand gar nicht bewusst gewesen. Viele sagten ihre Hilfe zu, machten aber auch klar, dass ein schwieriger Weg vor uns liegen würde. Die „Arbeitsgruppe Labormedizin“ der Gesamtkonferenz konnte im Lauf der nächsten Wochen mehrfach Forderungen an die Politik, welche z.B. vom Deutschen Hausärzteverband sowie von der Laborärztelobby gestellt und mit Verunglimpfungen unseres Berufsstandes versehen waren, in verschiedenen Stellungnahmen argumentativ entkräften.

Wir bekommen Unterstützung

Inzwischen erkannten einige Labore aufgrund unserer Warnungen die Situation und unterstützten uns daraufhin aktiv durch ihre Expertise und fachliche Stellungnahmen. Besonders zu erwähnen ist hier die Laborgemeinschaft für ganzheitliche Medizin (Hamburg), die bei einer namhaften Kanzlei ein Rechtsgutachten erstellen ließ, welches insbesondere die verfassungswidrigen Aspekte herausarbeitete und in einem breiten Verteiler an alle mitwirkenden Politiker und Entscheider versendet wurde. (2) Andere Labore bescheinigten uns sowohl die Kompetenz und Qualifikation ihrer Kunden aus der Heilpraktikerschaft als auch die Tatsache, dass Laboruntersuchung der Patientensicherheit dienen und unverzichtbar sind. Hier zu nennen sind Enterosan Labordiagnostik (Bad Bocklet), das Institut für Mikroökologie (Herborn), das Medizinische Labor Münster und Biognost (Bochum). (3) Für dieses Engagement bedanken wir uns bei all diesen Laboren sehr herzlich!

Die Ärztelobby hatte massive Geschütze aufgefahren. Unter anderem wurde gegenüber der Politik behauptet, es gäbe eine „Vielzahl von tödlichen Verläufen der Heilpraktikerbehandlung“ oder „Die besonderen Qualifikationen, die eine bestimmte Sach und Fachkunde für die Ausübung der vorbehaltenen Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr, d.h.
Patientensicherheit bedingen, haben Heilpraktiker nicht.“ Um diese gegenstandslosen Behauptungen zu entkräften, positionierten sich Robert Zellerer,Die Continentale, München (4) und Rainer Magrowski, Versicherungsmakler für Heilberufe, Waltrop (5) zur nachweislichen Schadensfreiheit für unseren Berufsstand. Diese Stellungnahmen lieferten wertvolle Sachargumente und waren eine große Unterstützung. Vielen herzlichen Dank hierfür!

Die Rolle rückwärts - ein seltenes Kunststück

Die gutachterliche Stellungnahme der Arbeitsgruppe Labormedizin der Gesamtkonferenz konnte in allen Punkten überzeugen und erhielt große Anerkennung von Juristen und Politikern. Wir sind sehr froh, dass es mit zahlreichen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses so einen guten, konstruktiven und schlussendlich erfolgreichen Austausch gab.
Die Änderungsanträge zur „Rolle rückwärts“ wurden schließlich nach harten Debatten, die noch bis kurz vor der entscheidenden Bundestagssitzung stattfanden, angenommen:
Der Bundestag nahm am 28. Januar 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz, 19/24447) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/26249) (6)an, und zwar mit den Stimmen der Großen Koalition, der LINKEN und von Bündnis 90 / Die GRÜNEN. Die AfD lehnte ihn ab, die FDP enthielt sich. Das MTA-Reformgesetz muss nun noch durch den Bundesrat bestätigt werden; es soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Ein großes Unheil für unseren Berufsstand konnte also abgewendet werden! Weiterhin können wir Heilpraktiker Tätigkeiten, deren Ergebnisse der Erkennung einer Krankheit oder der Beurteilung ihres Verlaufs dienen, bei den (künftig so genannten) Medizinischen Technologinnen und Technologen anfordern, also Laborleistungen delegieren. Wir dürfen
ebenfalls unverändert Tätigkeiten nach § 5 MTBG ausüben. Wir alle haben über viele Wochen nicht gewagt, auf diesen positiven Ausgang zu hoffen. Doch mit gebündelten Kräften und der Hilfe uns wohlgesonnener Politiker konnte unser Berufsstand das Ruder herumreißen.

Ein herzlicher Dank an alle Akteure

Wir danken an dieser Stelle Frau Homeira Heidary (Pressesprecherin BDHN e.V.) und Frau Ursula Hilpert-Mühlig (Präsidentin FDH e.V.), die am 16. Dezember 2020 bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss als Sachverständige die Interessen unseres Berufsstandes vertreten konnten. Selbstverständlich danken wir ausdrücklich allen Verbänden und Fachgesellschaften, die sich auf unterschiedliche Weise für unseren Berufsstand eingesetzt haben!
Ein großer Dank geht an die Arbeitsgruppe Labormedizin der Gesamtkonferenz: Sonja Kohn (VUH e.V.), Monika Jochner (DHP e.V.), Siegfried Kämper (BDH e.V., HPGO3 e.V.), Dr. Werner Weishaupt (VfP e.V.), Michael Herzog (BDH e.V.) und Ulrich Sümper (BDH e.V.) sowie an zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, die sich ehrenamtlich engagierten.

Wir bedanken uns sehr herzlich bei den Politikerinnen und Politikern, die uns unterstützt haben. Besonders zu nennen sind hier Frau MdB Emmi Zeulner (CSU) und Herrn MdB Dirk Heidenblut (SPD), die sich als Berichterstatter ihrer Fraktionen im Gesundheitsausschuss sehr für uns eingesetzt haben. Ebenfalls besonders hervorzuheben sind Herr MdB Alexander Krauß (CDU), Herr MdB Dr. Roy Kühne (CDU), Herr MdB Stephan Pilsinger (CSU), Herr MdB Erich Irlstorfer (CSU), Frau MdB Bettina Müller (SPD) und Frau MdB Sylvia Gabelmann (Die LINKE). (7,8,9) Sie alle haben die Problematik erkannt und sich – trotz teilweise massivem Gegenwind – für uns positioniert und erfolgreich für uns eingesetzt. Zahlreiche, hier nicht aufgeführte Politikerinnen und Politiker waren unserem Anliegen gegenüber aufgeschlossen und trugen unsere Kritikpunkte zu den Abgeordneten ihrer Fraktionen. Bereits einen Tag nach der Bundestagsdebatte sendeten mehrere Politiker ihren dringenden Appell an uns, den Schwung dieses Erfolges zu nutzen und zur Zukunftssicherung unseres Berufsstands mit vereinter Kraft und geeintem Auftreten („Mit einer Stimme sprechen!“) an sie heranzutreten.

Die Ereignisse der letzten vier Monate zeigen, was wir bewirken können, wenn wir zusammenhalten: Wenn wir alle mit vereinten Kräften agieren, können wir etwas Gutes für unseren Berufsstand erreichen.

Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften
www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de

Quellen, Kontakte, Informationen

(1) Pressemitteilung MdB Sylvia Gabelmann: https://www.dielinke-nrw.de/parlament/bundestag/detailbundestag/
news/bundesregierung-plant-gesetzliche-eingriffe-gegen-heilpraktiker-innen-versteckt-ueberdas-
mta-reform/
(2) Laborgemeinschaft für ganzheitliche Medizin (Hamburg): https://lgm-hh.de/
Enterosan Labordiagnostik (Bad Bocklet) www.enterosan.de
Institut für Mikroökologie (Herborn)www.mikrooek.de
Medizinisches Labor Münster www.labor-muenster.de
Biognost (Bochum) https://medlab-bochum.de/
(3) Robert Zellerer https://www.continentale.info/ und https://www.heilpraktikerfakten.
de/2020/11/23/berufshaftpflicht-versicherer-belegt-keine-gefahr-durch-heilpraktiker/ sowie
Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde (wirtschaftsbuendnis-naturheilkunde.de)
(4) Rainer Magrowski https://www.magrowski.de/
(5) Bundestag: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/262/1926249.pdf
(6) Bundestag: Reform der technischen Assistenzberufe beschlossen – Hintergrundinformationen und alle
Reden als Videos aufgezeichnet: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-mtareformgesetz-
817432/
(7) Protokoll der Bundestagssitzung ab Seite 25984 unter:
https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19206.pdf#P.25984
(8) Presseerklärung MdB Alexander Krauß: https://www.alexander-krauss.com/2021/01/28/krau%C3%9Ff%
C3%BCr-reform-der-heilpraktiker-ausbildung/

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