Worum es im Urteil gehen wird

Eigenblutbehandlung: Update 07.08.20

von Conny Dollbaum-Paulsen

Zunächst: DIE Eigenbluttherapie gibt es nicht – es handelt sich um unterschiedliche Verfahren, mit und ohne medikamentöser Zugabe, homöopathisch aufbereitet oder nicht; weil das so ist, muss die Rechtsprechung entsprechend differenziert sein und gut begründen, warum das eine erlaubt ist und anderes nicht - das Urteil wird am 04. August 2020 erwartet.

Dr. Rene Sasse hat sich dem bevorstehenden Urteil zur Frage, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen Heilpraktiker*innen welche Art der Eigenbluttherapie anwenden dürfen  vielen Dank für die immer wieder fundierten und engagierten Beiträge für unsere arg gebuetelte Berufsgruppe.

UPDATE:
Zitat Dr. Sasse "Update Eigenblut: Die Verhandlung am letzten Dienstag vor dem VG Osnabrück war durchaus positiv. Das Gericht hat verdeutlicht, dass es die Normen des TFG intensiv im Hinblick auf die Berufsfreiheit prüfen wird. Das ist bereits ein "kleiner" Erfolg, da dies bislang nicht erfolgt ist. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis das Gericht kommen wird."

Er unterscheidet die verschiedenen Methoden und wirft einen Blick auf den juristischen Hintergrund – vielen Dank dafür:

https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2020/07/30/eigenblutbehandlungen-durch-heilpraktiker-gerichtsverfahren/

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