Dr. Sasse gewinnt den Prozess

Eigenbluttherapie: Ein Lichtblick

von Conny Dollbaum-Paulsen

Bei der Eigenbluttherapie handelt es sich um eine Methode, in deren Rahmen der Patient*in Blut entnommen und in unterschiedlicher Weise re-injiziert wird. Einer Heilpraktikerin war dies mit Hinweis auf das Tranfusionsgesetz untersagt worden - sie reichte Klage gegen dieses Verbot ein. Das Verwaltungsgericht Münster hat der Klage mit Urteil vom 04.08.2020 umfassend stattgegeben.

Rechtsanwalt Dr. Sasse begleitete diese Klage juristisch - hier lesen Sie seine Erläuterungen dazu:
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2020/08/17/vg-osnabrueck-gestattet-heilpraktikerin-zwei-formen-der-eigenblutbehandlung/

Achtung - auch wenn das Urteil an Erfolg ist, lässt es sich keinesfalls als allgemeingültig nutzen - der Hinweis von Dr. Sasse dazu Fall lautet:

"Ein Gerichtsurteil bindet grunsätzlich nur die beteiligten Parteien und hat keine direkten Auswirkungen auf Dritte. Sämtliche bereits erlassenen (Untersagungs-)Bescheide der Behörden bleiben wirksam und müssen weiter beachtet werden!

Es ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen, ob ein Bescheid unter Verweis auf das zitierte Urteil angegriffen werden kann. Im Falle zukünftiger Bescheide sollte die Behörde im Anhörungsverfahren über das Urteil in Kenntnis gesetzt werden."

 

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