Praxen bleiben geöffnet

Eilmeldung NRW

© device-fotolia.com

von Conny Dollbaum-Paulsen

Heilpraktikerpraxen zählen in NRW ausdrücklich zur medizinischen Versorgung und sind explizit angehalten, weiterhin geöffnet zu bleiben. Rechtsanwalt Dr. Sasse informiert tagesaktuell über die neue Verordnung bezogen auf das Infektionsschutzgesetz in NRW.

§7 der Coronaschutzverordnung NRW,  wurde geändert.

(4) Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes befugt sind, zählen ebenso wie zur Versorgung erforderliche Tätigkeiten der ambulanten Pflege und Betreuung im Sinne des Fünften, des Neunten und des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht zu den Dienstleistungen im Sinne der vorstehenden Absätze. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig. Bei der Durchführung sollen die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts beachtet werden.

Dr. Sasse schreibt dazu:
"Sollten Ordnungs-/Gesundheitsämter weiterhin eine andere Meinung kommunizieren, steht diese nunmehr in direktem Widerspruch zu dem Text der Verordnung. Weisen Sie das Amt auf die geänderte Fassung der Coronaschutzverordnung NRW hin!"

Wenn Sie regelmäßig auf dem rechtlich aktuellen Stand bleiben möchten, empfehlen wir den Newsletter von Dr. Sasse zu abonnieren:
https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/kontakt/newsletter-anmeldung/

Dr. Sasse ist außerdem auf FB unter Facebook-Profil RA Dr. Sasse

 

Mehr News für HeilberuflerInnen ►

Zurück

 
 
Es geht sofort weiter.
Danke schön für's Warten.