Eine gute Idee!

Heilpraktiker-Versorgungswerk

Foto: angelolucas auf pixabay.com

von Conny Dollbaum-Paulsen

Heilpraktiker-Versorgungswerk...liest sich irgendwie uncool? Die Idee dahinter ist allerdings das genaue Gegenteil – hinter dem etwas altmodischen Wort verbirgt sich ein gut durchdachtes Angebot zur Altersvorsorge für Heilpraktiker*innen: fair, transparent und realistisch.

Grund genug den Erfinder, Robert Zellerer, zu fragen, was dahinter steckt.

Interview mit Conny Dollmann-Paulsen Heilnetz OWL &  Robert Zellerer, Landesdirektor Continentale zum Heilpraktiker-Versorgungswerk

Heilnetz:
Lieber Herr Zellerer, Sie haben für Heilpraktiker*innen das „Heilpraktiker-Versorgungswerk“ entwickelt. Was verbirgt sich dahinter und für wen sind Sie und Ihr Versorgungswerk genau da?

Robert Zellerer:
Die Continentale (früher Volkswohl Krankenversicerung wurde 1926 von Heilpraktikern gegründet) Seit 35 Jahren sind wir der bundesweite Ansprechpartner in allen versicherungs-spezifischen Theman. Aktuell werde über 12.000 aktive Kolleginnen und Kollegen in der Berufshaftpflichtversicherung von uns betreut.

In dieser Zeit musste ich immer wieder feststellen, dass viele im Rentenalter gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. Oftmals findet der Einstieg in das „heilkundliche Berufsleben“ erst später statt, nach Kindererziehung, nach Unzufriedenheit im Job etc.. Meistens vergeh tdann auch noch viel Zeit, bis die Praxis richtig „läuft“ und man sich mit dem Thema Altersvorsorge überhaupt auseinandersetzen kann.

Heilnetz:
Sicher stehen viele Heilpraktiker*innen vor den selben Herausforderungen. Über welche Vorteile und Erleichterungen dürfen sich unsere Mitglieder freuen?

Robert Zellerer:
Unser Versorgungswerk hat drei unvergleichbare Ding, die es in konventionellen Modellen der Altersvorsorge so nicht gibt:

  • einen niedrigen monatlichen Einstiegsbeitrag
  • eine optionale Zuzahlungsmöglichkeit je nach Praxiserfolg
  • eine hohe steuerliche Absetzbarkeit

Heilnetz:
Das klingt nach einem durchdachten Konzept. Können Mitglieder auch garantiert eine sichere und leistungsstarke Vorsorge fürs Alter erhalten?

Robert Zellerer:
Ja, denn bei allen freiberuflich Tätigen in einem Heil- oder Gesundheitsberuf ist es enorm wichtig, für die eigene Vorsorge im Alter zu sorgen. Die Kosten für das tägliche Leben müssen gedeckt sein, aber auch der kostenintensive Teil der Krankenversicherung im Alter (ob GESETZLICH oder PRIVAT) ist ein zentrales Thema in den späteren monatlichen Belastungen.

Heilnetz:
Wie viele Tätige in einem Heilpraktiker*innen nutzen in Deutschland bereits dieses Versorgungswerk?

Robert Zellerer:
Mehr als 1.000 Kolleginnen und Kollegen, und es kommen laufend neue Mitglieder hinzu.

Heilnetz:
Ist eine derartige Anlage bei der heutigen schwierigen Zinssituation überhaupt noch sinnvoll?

Robert Zellerer:
Konvetionelle Anlageformen haben am Kapitakmarkt natürlich echte Schwierigkeiten, für den Einzelnen eine vernünftige Rendite zu erwirtschaften. Das Versorgungswerk ist gerade hierzu eine echte Alternative. Genau dieses „Gesamtpaket“ aus enormen steuerlichen Vorteilen, geringem Mindestbeitrag und der Flexibilität in der Zuzahlung je nach Praxiserfolg, macht das Versorgungswerk für jeden so interessant.

Als Grundlage dient dem Versorgungswerk die staatlich garantierte und geförderte Rürup-Rente.Bis 90 % der in das Versorgungswerk eingezahlten Beiträge können in 2020 steuerlich angerechnet werden.

Heilnetz:
Das hört sich interessant an. Welche Rendite der Einzelne hat, hängt ja von der jeweiligen steuerlichen Situation ab. Gibt es eine Empfehlung geben, bzw.  welchen Richtwert für die monatliche Einzahlung empfehlenswert ist?

Robert Zellerer:
Für „Existenzgründer“ bzw. Kolleginnen und Kollegen mit schwankenden Einnahmen würde sich der geringste Monatsbeitrag von 10,- € anbieten. Kolleginnen und Kollegen die schon länger tätig sind und relativ geregelte monatliche Einnahmen haben, können auch einen höheren Beitrag wählen. Der „Dreh und Angelpunkt“ ist die persönliche Planung in jedem Monat, um dann aus steuerlicher Sicht, mit der endgültigen Zuzahlung am Ende des Wirtschaftsjahres, die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu bekommen.

Heilnetz:
Wie kann man sich das mit der frei wählbaren Sonderzahlungen vorstellen?

Robert Zellerer:
Die Sonderzahlungen sind der wichtigste Baustein unseres Versorgungswerkes. Bis zu zu 2 Sonderzahlungen im Jahr sind  möglich. Um den steuerlichen Effekt zu nutzen, muss die Zuzahlung im Geschäftsjahr der Praxis, spätestens bis zum 15. Dezember erfolgen. Das Mitglied kann dabei die Höhe selbst bestimmen.

Heilnetz:
Unsere Mitglieder haben damit aber eine Menge Eigenverantwortlichkeit in der Hand. Setzt sie das nicht ein wenig unter Druck?

Robert Zellerer:
Ganz im Gegenteil.

Durch die Flexibilität (niedrieger Monatsbeitrag und Zuzahlungsmöglichkeit) kann jeder im Versorgungswerk seine eigene persönliche Vorsorge frei gestalten. Keine festen Kosten, kein monatlicher Druck. Es war bisher immer problematisch durch die unregelmäßigen monatlichen/jährlichen Praxiseinnahmen, sich auf einen festen und notwendigen monatlichen Beitrag festzulegen.

Wir kennen in unserem Versorgungswerk keine „Beitragsknebel“ – Monat für Monat kann unser Mitglied selbst entscheiden, welche Summe er privat zurücklegt.
Im Dezember (spätestens zum 15.) kann das Konto im Versorgungswerk je nach Praxiserfolg aufgefüllt werden und steuerlich angewendet werden. Es ist kein Muß eine Zuzahlung in das Versorgungswerk zu leisten.

Heilnetz:
Wie sieht das dann mit der späteren Auszahlung aus? Ist das auch möglich?

Robert Zellerer:
Die Auszahlung erfolgt – gesetzlich vorgeschrieben - immer als lebenslange Rente. Das Mitglied kann frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres bis spätestens zum 67. Lebensjahr frei wählen, wann die Rente beginnen soll.

Heilnetz:
Ist das Versorgungswerk sicher?

Robert Zellerer:
Das Versorgungswerk basiert auf der gesetzlichen „Rürup-Rente“ und wird über die Continentale Lebensversicherung(gegründet 1896) als Vertragspartner abgewickelt.

Die Beiträge der Mitglieder fließen kapitalgedeckt (nicht in Fonds)  in einen Kollektivrahmenvertrag der speziell rabattiert wurde. Es gelten hier selbstverständlich die Richtlinien der deutschen Lebensversicherungen.

Heilnetz:
Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, wenn man sich für das  Versorgungswerk entscheidet?

Robert Zellerer:
Nein, eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.

Heilnetz:
Können auch Angehörige dem Versorgungswerk beitreten?

Robert Zellerer:
Es können selbstverständlich auch Angehörige dem Versorgungswerk beitreten um die gemeinsamen steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Heilnetz:
Was würde mit dem Vetrag im Falle des Todes passieren?

Robert Zellerer:
Wenn der Tod vor Rentenbeginn eintritt, werden alle eingezahlten Beiträge, wie es der Gesetzgeber vorsieht, für eine lebenslange Rente entsprechend den vertraglichen Grundlagen an den Ehegatten bzw. an kindergeldberechtigte Kinder übertragen. Nach Rentenbeginn kann im Todesfall das noch vorhandene Kapital in Form einer lebenslangen Rente an den Ehegatten bzw. an kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden.

Heilnetz:
Kann man das Versorgungswerk auch kündigen?

Robert Zellerer:
Der dem Vesorgungswerk zugrundeliegende Vertrag kann zu jedem nächsten Monatsersten beitragsfrei gestellt werden. Das im Vertrag befindliche Kapital wird dann frühestens zum 62. Lebensjahr verrentet. Beim Versorgungswerk ist eine Kapitalisierung per Gesetz ausgeschlossen.

Heilnetz:
Macht es auch für ältere Kolleginnen und Kollegen Sinn dem Versorgungswerk beizutreten?

Robert Zellerer:
Sinnvoll ist es für jeden der Steuren sparen will bzw. wer sich ein Zusatzeinkommen im Alter aufbbauen möchte. Nach Möglichkeit sollte allerdings gleich ein höherer monatlicher Beitrag gewählt werden.

Heilnetz:
Kann man sich das Geld auch in einer Summe auszahlen lassen?

Robert Zellerer:
Um der drohenden Altersarmut engegenzuwirken erlaubt der Gesetzgeber – da er das Versorgungswerk auch steuerlich fördert – für den Sparer nur eine lebenslange Zusatzrente. Die Auszahlung im Versorgungswerk, ist ähnlich dem der gesetzlichen Rentenversicherung.

Heilnetz:
Plant nicht die deutsche Regierung schon eine Art Grundrente?

Robert Zellerer:
Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) gibt sich nach einem Bericht des Tagesspiegels nun kompromissbereiter bei der Vorsorgepflicht für Selbstständige. Er will nun Selbstständige nicht vorrangig verpflichten, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen, sondern gibt ihnen wie schon für Ärzte, Anwälte oder Architekten möglich, sich privat durch die Rürup-Rente oder als Mitglied in einem Versorgungswerk abzusichern.

Heilnetz:
Dann ist das Versorgungswerk und vor allem Ihre Mitglieder ja gut für die Zukunft aufgestellt!

Nähere Informationen finden Sie auf https://www.continentale.info/heilpraktiker-versorgungswerk/

Sie können sich unverbindlich informieren und wir stehen Ihnen dann auch jederzeit gerne für eine persönliche und kostenfreie Beratung zur Verfügung. Fordern Sie sich einfach eine personalisierte Berechnung mit Ihrem Wunschbeitrag an.

Heilnetz:
Vielen Dank Herr Zellerer, für die spannenden Informationen zum Heilpraktiker-Versorgungswerk

 

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