Zweites Gutachten der Bundesregierung

Heilpraktikerberuf mit Gutachten

von Conny Dollbaum-Paulsen

Die Bundesregierung hat ein weiteres, dieses Mal empirisches Gutachten zum Heilpraktikerberuf ausgeschrieben, nachdem das erste aus dem Jahr 2021, dem eine Anhörung von mehr als 60 Verbänden und Institutionen folgte, offenbar von der Datenlage her noch nicht ausreichte, den Berufsstand gesetzlich neu zu ordnen.

Es ist eine gute Idee, diese Neuordung mit großer Sorgfalt und in Kooperation mit den verschiedenen Berufsverbänden vorzunehmen.

Zum geplanten empirischen Gutachten schreibt der Verband der Freien Heilpraktiker:
"Als Ergebnis der Anhörung von ca. 60 Verbänden und Institutionen des Gesundheitsbereiches am 15. November 2021 zum ersten Gutachten "Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht" hat das Bundesministerium für Gesundheit am 22.01.2023 die Erstellung eines weiteren Gutachtens ausgeschrieben. Wir begrüßen diese Ausschreibung. Transparenz, Wissen und Aufklärung wird von uns in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung unterstützt."

Bis Ende Februar soll die Ausschreibung abgeschlossen sein, dann wird über eine Vergabe des Gutachtens entschieden. Es bleibt zu hoffen, dass der empirische Ansatz dem Berufsstand gute Dienste leisten kann.

Was heißt empirisch?

Grundsätzlich kann mit empirischer Forschung die subjektive Erfahrung aller Beteiligten gut abgebildet werden - so kann anhand von gesammelten Daten systematisch dokumentiert und ausgewertet werden, welche Erfahrungen im Zusammenhang mit der Behandlung durch Heilpraktiker:innen tatsächlich gemacht werden. In der Empirie werden durch Umfragen, Beobachtungen und Messungen allgemeingültige Erkenntnisse über die Realität gesammelt und aufbereitet. 

Hier geht es zu weiteren Detailinformationen,wer sich bewerben kann, das Gutachten zu erstellen:
https://freieheilpraktiker.com/aktuelles/aktuelle-berufspolitik/484-empirisches-gutachten-zum-heilpraktikerwesen

 

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