Neues aus der Welt der Gesetze

Psychotherapeutenkammern mahnen ab

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von Conny Dollbaum-Paulsen

Leider sind wir noch weit entfernt davon, dass sich alle Berufsgruppen, die im Bereich Ganzheitlicher Gesundheit unterwegs sind, als Teile eines großen Ganzen empfinden.

Vielmehr sind die Psychologischen Psychotherapeut*innen, vertreten durch ihre Kammer, damit beschäftigt, Heilpraktiker*innen für Psychotherapie abzumahnen, deren Praxisbezeichnung ihnen eine zu große Nähe zu „richtiger“ Psychotherapie suggerieren könnte.

Tatsächlich ist es so, dass die Bezeichnung „Praxis für Psychotherapie“ hier auf dem Prüfstand steht, obwohl die Beklagte ihre Berufsbezeichnung, als „Heilpraktikerin (eingeschränkt auf den Bereich Psychotherapie)" korrekt angegeben hat.
Die Kammer sieht darin eine Verwechslungsgefahr mit „echter Psychotherapie“, wie sie von Psychologischen Psychotherapeuten angeboten wird.

Der Fall ist noch nicht entschieden, aber es wäre vielleicht ratsam, die aktuelle Praxisbezeichnung zu überprüfen – das gilt in erster Linie natürlich für alles, was online ist, also Homepage und Soziale Netzwerke – nur hier besteht echte Abmahngefahr. Wichtig: Wenn der Praxisname Psychotherapie beinhaltet, ist es unbedingt erforderlich, die Berufsbezeichnung Heilpraktiker (eingeschränkt für Psychotherapie) mit dazu zu schreiben.Oder aber die Berufsbezeichnung, die auf der Erlaubnisurkunde, die vom Amt aussgestellt wurde, benutzt wurde - das ist leider nicht überall gleich.

Flyer, Visitenkarten, Postkarten etc. werden bisher nicht für Abmahnzwecke genutzt…

Bitte in jedem Fall und unbedingt darauf achten, die korrekte Berufsbezeichnung zu benutzen, mehr dazu im Heilnetz-Artikel https://www.heilnetz-owl.de/news/berufsbezeichnung-hp-psychotherapie.html

Alle Infos zu dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=kRpEIcrpAJE

 

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Danke schön für's Warten.