Abschaffung...nicht möglich!

Rechtsgutachten zum Heilpraktikerberuf ist da

von Conny Dollbaum-Paulsen

Eine gute Nachricht ist es auf jeden Fall: Der vom Bundesgesundheitsminister beauftrtage Rechtsgutachter sieht keine Rechtsgrundlage und damit keine Veranlassung für die Abschaffung der Heilpraktikerberufes.

Der Gutachter schlägt u.a. vor, verschiedene Begrifflichkeiten, z.B. den der Kurierfreiheit und des Heilkundebegriffes neu zu definieren, außerdem deutlicher zu fassen, worin der Unterschied zwischen ärztlicher, heilpraktischer (sektoral und naturheilkundlich) und den Leistungen der Gesundheitsfachberufe (Hebammen, Physiotherapeut*innen). Damit verbunden wären neben staatlichen Ausbildungsverordnungen für den Heilpraktikerberuf (was dringend notwendig wäre) auch die offizielle Akzeptanz des Berufsstandes als Teil des Gesundheitssystems.

Aktuell wird das Gutachten nun von den Verbänden sorgfältig geprüft, denn auch wenn der Berufsstand nicht so einfach abgeschafft werden kann, würde eine Veränderung bzw. Einschränkung zum Beispiel bei der Methodenfreiheit dem Beruf die Grundlage entziehen.

Das Bundesministerium schreibt kurz dazu:

" [...] Mit dem Rechtsgutachten ist eine Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechts geschaffen worden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird in einen ersten fachlichen Austausch mit den für den Vollzug des Heilpraktikergesetzes zuständigen Ländern treten, in einem weiteren Schritt werden dann die betroffenen Verbände in den Diskussionsprozess einbezogen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist dabei bestrebt, einen transparenten Meinungsbildungsprozess zu strukturieren, in den alle betroffenen Kreise einbezogen werden."

Es gilt also weiterhin, wach zu bleiben - und in einem Superwahljahr auch die politischen Parteien auf deren Aussagen zum Berufsstand zu prüfen und diese Frage auf jeden Fall bei der Wahlentscheidung mit einzubeziehen. Wer will schon eine Partei wählen, die den eigenen Berufsstand diskreditiert oder abschaffen will?

Das Rechtsgutachten finden Sie unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/gesundheit/details.html?bmg%5bpubid%5d=3590

 

Mehr News für HeilberuflerInnen ►

Zurück

 
 
Es geht sofort weiter.
Danke schön für's Warten.