Da gehört sie nicht hin

Steuernummer im Impressum

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von Conny Dollbaum-Paulsen

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielen, sollte im Impressum die USt-ID stehen - die Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine eigenständige Nummer, die zusätzlich zur Steuernummer oder Steuer-ID beantragt werden kann.

Über die USt-ID kann jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) eindeutig gekennzeichnet werden, was für die Rechnungsstellung relevant ist (da gehört sie in die Signatur).

Wer keine USt-ID besitzt, sollte keinesfalls die Steuernummer ins Impressum nehmen - das wird aktuell sogar abgemahnt. Die Ust-ID beginnt mit DE und ist so von der Steuernummer zu unterscheiden.

Die USt-ID kann online beantragt werden: https://bit.ly/33TyYVv

Heilpraktiker*innen sind verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass ihre Leistungen nach § 4 Umsatzsteuergesetz von der Erhebung der UST befreit sind - eine Steuernummer hat hier ebenfalls nichts zu suchen.

Vielen Dank an Claudia Hönig für den Impuls, in unserem Homepage-Check merken wir diesen Aspekt ebenfalls an.

 

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