Heilpraltikerpraxen & Coaches unter Corona

Update 01.11.2020

Pixabay

von Conny Dollbaum-Paulsen

Wie schon im Frühjahr ist es leider nicht so, dass es bezogen auf die Lockdown-Bestimmungen eine bundesweit einheitliche Regelung für Heilpraktiker*innen, Yogalehrende und Weiterbildungsinstutute gibt.

Der Verband Freie Heilpraktiker hat bereits für viele Bundesländer recherchiert und stellt die Informationen großzügigerweise zur Verfügung: https://bit.ly/3oQ58HQ

Gute Nachrichten aus Berlin, Bayern und NRW: Dort sind HP-Praxen ausdrücklich als Teil des Gesundheitssystems erwähnt, in  Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es keine Einschränkungen.

Coaching- und Beratungsunternehmen sind Dienstleistungen ohne Körperkontakt, weshalb es aktuell so aussieht, dass, natürlich unter Berücksichtigung der entsprechenden Hygienemaßnahmen, weiter gearbeitet werden darf. Diese Annahme ist aber genau das: eine Annahme, weil astnad 1.11.2020 offiziell dazu keine Informationen einsehbar sind.

 

 

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