Wer bekommt was von wem

Update am Donnerstag: Zuschüsse

Pixabay

von Conny Dollbaum-Paulsen

Wo kann ich JETZT welches Geld bekommen, wenn die Praxis dicht ist, die Aufträge auf Eis gelegt, die Termine alle storniert sind? Alexander Klar, Künstler, Blogger und Artabana-"Aktivist" hat eine aktuelle Zusammenstellung gemacht und sie dankenswerter Weise zur Veröffentlichung freigegeben. Dafür sowieso und überhaupt einen Riesen-Dank!

Alle Maßnahmen im Überblick, von Sofortzuschuss über ALG2 zu Steuerstundungen unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438

Auch wenn in der Überschrift Künstler*innen und Kreative genannt sind, gemeint sind alle Freiberufler*innen und Solo-Unternehmer*innen. Es bleibt zu hoffen, dass die Regelungen wirklich zügig und ohne weitere Bürokratiehürden umgesetzt werden können, damit der existentiellen Angst die Spitze genommen wird.

Arbeitslosengeld 2 beantragen

Die Beantragung und Bewilligung von Arbeitslosengeld II für bis zu sechs Monate ist vereinfacht worden - eine vereinfachte Vermögensprüfung soll die Existenz sichern, neben der Zahlung des Grundbetrages (Höhe je nach Familienstand, Kindern etc. unterschiedlich) werden die Kosten für Miete und Heizung übernommen.
Achtung: Die Leistung bei einer Bewilligung wird frühestens rückwirkend für den Monat der Antragstellung gezahlt, daher ist es wichtig, noch in diesem Monat seinen Antrag zu stellen.
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium

Die digital ausfüllbaren Formulare kann können auf der Website der Arbeitsagentur runtergeladen werden: Link zur Arbeitsagentur.

Und: Die Selbständigkeit bleibt erhalten, es dürfen auch Einnahmen erzielt werden.

Zuschüsse ohne Rückzahlung

Es gibt die Möglichkeit von Einmalzahlungen für Solo-Unternehmer*innen - damit sollen Mieten, Leasingraten, Darlehenszahlungen bzw. eine Minimal-Liquidität zum Überbrücken der Situation abgesichert werden.

Übersicht: https://bit.ly/2y1TUd5

Eine PDF mit etwas genaueren Angaben zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen (so wird natürlich niemand gefördert, der vor Corona schon in den roten Zahlen hing  - das ist eine echte Lücke, aber in diesem Fall ist es dann vielleicht sinnvoll, ALG-2 zu beantragen (siehe oben)

Eckpunkte und Bedingungen für Einmalzahlungen: https://bit.ly/2y1U9F1

Achtung:
In manchen Ländern gibt es weitere Zuschuss-Programme, die mit der bundesweiten Soforthilfe kumuliert werden dürfen – teilweise auch für spezielle Bereiche wie Künstler und Medienschaffende. Dazu helfen in der Regel ebenfalls die verlinkten Seiten der Länder weiter.

Entschädigungen nach IFSG durch Arbeitsverbot

Selbständige und Freiberufler*innen, die aufgrund des Coronavirus einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten; zuständig sind die Gesundheitsämter, anbei ein Link mit den Adressen aller Gesundheitsämter: https://tools.rki.de/plztool/

Steuerstundungen, Rückzahlungen, Mietstundungen

Die Finanzämter stunden...
Zitat: Bei unmittelbar vom Coronavirus betroffenen Unternehmen gewähren die Finanzbehörden bis Ende 2020 Stundungen von Steuerschulden. Auch können Steuervorauszahlungen angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet.

Alle Infos dazu unter https://bit.ly/2QMUSjW

DANKE Alexander Klar!

Die tolle Übersicht der Links verdanken alle, die diesen Artikel lesen werden, Alexander Klar. Beim Recherchieren zu ihm als Person - wir wollen uns ja schließlich dafür bedanken, bin ich in seinem Blog auf interessante Gedanken zu Netzwerken und Zukunftsideen gestoßen - mehr dazu unter https://alexanderklar.de/schlagwort/artabana/

So können wir beruhigt in die Zukunft gehen - denn was immer werden wird: es gibt uns als gemeinsames Gewebe, das nur dann atmet, wenn alle atmen!

P.S. In NRW läuft die Zuschussaktion ab Freitag, 27.3.2020, freundlich zusammengefasst von der WEGE unter https://www.wege-bielefeld.de/covid-19/

 

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Danke schön für's Warten.