Hohe Strafen mit Wirkung

Urteil Firma Bioscan

von Conny Dollbaum-Paulsen

Das Reutlinger Landesgericht hat die Herstellerfirma von Bioscan zu einer Haftstrafe bzw. einer mehrere Millionen hohen Geldstrafe wegen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz Heilpraktikergesetz verurteilt.

Das Gerät, mit dem verschiedene Körpermessungen zur energetischen Diagnostik vorgenommen werden, war bereits vor einigen Jahren ins Visier von Journalisten geraten, ohne dass damals eine rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte.

Inwieweit tatsächlich Betrug vorliegt oder nicht, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden – die Verteidigung wird das Urteil beim Landgericht Tübingen überprüfen lassen – bis dahin besteht für Anwender*innen keine Veranlassung, die Arbeit mit dem Bioscangerät einzustellen.

Der Aspekt Betrug…

Klar ist aber: wer in betrügerischer Absicht ein Gerät verkauft, das zweifelsfrei nicht in der Lage ist, aussagekräftige Daten zu erheben und wer zudem noch mit Heilungsversprechen hantiert, sollte unbedingt juristisch belangt und entsprechend bestraft werden. Dabei ist zu bedenken, dass Gutachten selten neutral sind, es bleibt also die Aufgabe, sehr genau hinzuschauen, wer hier was beweisen will.

Für die Kolleg*innen, die mit dem Gerät arbeiten, scheint es ratsam zu sein, aktuell keine Werbung mit dem Gerät zu machen (Achtung: wenn Bioscan auf der Homepage aufgeführt ist, gilt dies als Werbung) und abzuwarten, wie sich das Ganze entwickelt. Rechtsanwalt Dr. Sasse beschäftigt sich gerade intensiv mit dem Urteil und wie es einzuschätzen ist. Die Internetpräsenzen von Bioscan in Deutschland und Österreich sind aktuell nicht zu erreichen

Zunächst sollten alle Heilpraktiker*innen, die mit dem Bioscangerät arbeiten, noch genauer als bisher schauen, wie sie diese Leistung auf ihrer Homepage anbieten – also bitte prüfen, ob in den Texten auch nur im Entferntesten Heilungsversprechen zu finden sind und diese ersatzlos streichen.

Alle Nicht-Therapeut*innen, die Bioscan einsetzen, bewegten sich auch vor diesem Urteil schon auf dünnem Eis, da das Gerät zu Diagnosezwecken benutzt wird – Diagnostik gehört per Definition zur Ausübung der Heilkunde und ist Nicht-Therapeut*innen deshalb sowieso nicht erlaubt. Das heißt im Klartext: wenn das Gerät nicht ausschließlich zu Wellnesszwecken eingesetzt wird und wenn dies nicht eindeutig aus den Texten hervorgeht, besteht dringende Abmahngefahr.

Was bedeutet das Urteil für energetische Heilmethoden?

Nichts Gutes – denn: ob Homöopathie, Akupunktur oder Kinesiologie - alle feinstoffliche-energetischen Verfahren haben einen zunehmend schweren Stand, so hat die Bundesärztekammer beispielsweise jüngst die Zusatzbezeichnung Homöopathie für Ärzt*innen abgeschafft. Urteile dieser Art können schnell als Präzedenzfälle für weitere Urteile, Verbote und Abmahnungen benutzt werden – leichter werden es die energetischen Verfahren dadurch nicht haben.

Wobei es grundsätzlich sehr sinnvoll ist, jede Form von Heilungsversprechen und jede Missachtung des Heilpraktikergesetzes zu prüfen und im Zweifelsfall abzumahnen – es tut dem Berufsstand und den ganzheitlich ausgerichteten Begleitungen nicht gut, wenn wir uns in Grauzonen bewegen, insbesi. Was bleibt, ist ein seltsamer Beigeschmack und ein etwas banger Blick auf die Zukunft der Naturheilkunde, vor allem die energetischen Verfahren in nicht-ärztlicher Hand betreffend.

Wir haben Bioscan bis auf weiteres aus dem Lexikon und der Methodenliste entfernt.

 

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Danke schön für's Warten.