Dürfen Heilpraktiker*innen das?

Von Maskenpflicht befreien...

© Gerd Altmann lizenzfrei bei Pixabay

von Conny Dollbaum-Paulsen

Heilpraktiker üben die Heilkunde aus und sind damit laut Heilpraktikergesetz berechtigt, Erkrankungen zu erkennen, lindern und behandeln. Vor diesem Hintergrund dürfen sie ihre Patienten von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, befreien - so weit die Theorie.

Trotz intensiver Recherche ist es nicht gelungen, eine offizielle Verlautbarung zu finden, in der Heilpraktiker*innen explizit als berechtigt genannt würden, Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht auszustellen – wie in vielen anderen Fällen auch, werden Heilpraktiker nicht genannt, sind aber durchaus mit gemeint. Im Zweifelsfall sollten sich Heilpraktiker*innen an das jeweilige Gesundheitsamt wenden.

Was bedeutet ein Attest?

Tatsächlich gibt es gute Gründe, Menschen vom Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen zu befreien – aber dabei ist höchste Sorgfalt geboten.

Ein Attest (Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Attest) beruht auf einer medizinischen Diagnose – mit anderen Worten: dem Attest liegt eine klar belegbare Erkrankung zu Grunde, die im Zweifelsfall bewiesen werden muss. Wer ohne Labor und ohne bildgebende Verfahren arbeitet, kann im Prinzip nur Verdachtsdiagnosen stellen – ob diese rechtswirksam ausreichen, ein Pandemie-Gebot zu umgehen, ist mehr als fraglich.

Natürlich ist es möglich und sinnvoll, chronisch erkrankten Patienten, die langjährig in Behandlung sind, ein Attest auszustellen – da liegen normalerweise diverse Untersuchungsbefunde und medizinische Diagnostiken vor, mit denen eine solche Maßnahme auch vor Gericht begründbar wäre.

Ohne eine klare medizinische Diagnose kann kein Attest ausgestellt werden – es handelt sich nicht um eine Gefälligkeit, schon gar nicht um eine Kleinigkeit, sondern um ein amtlich gültiges Dokument, das inhaltlich einwandfrei sein muss.

Heilpraktiker*innen, die ein solches Attest ausstellen, sollten sich der rechtlichen Tragweite bewusst sein – und sich auch der Verantwortung stellen, gesetzliche Regeln einzuhalten und diese nicht bewusst zu umgehen oder als unsinnig zu kommentieren. Alles andere entzieht dem Berufsstand Vertrauen – und das können wir gerade jetzt gar nicht gebrauchen.

Links: Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht

https://www.arzt-wirtschaft.de/befreiung-von-der-maskenpflicht-aerztliches-attest-nur-bei-indikation/

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114943/Befreiung-von-der-Maskenpflicht-Warnung-vor-Gefaelligkeitsattesten

https://www.bussgeldkatalog.org/ausnahmen-maskenpflicht/#maskenpflicht_ausnahme_auch_bei_gesundheitlichen_einschraenkungen_moeglich

https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/service/praxistipps-fuer-mitglieder/4803-umgang-mit-attesten.html

 

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