Urheberrechtlich geschützt!

Webinare sind keine Webinare

von Conny Dollbaum-Paulsen

Der Begriff "Webinar" ist durch Eintragung im DPMA bereits seit 2003 urheberrechtlich als "eingetragene Marke" geschützt und darf daher nicht ohne schriftliche Genehmigung des Inhabers verwendet werden.

Auch wenn es dazu noch viele Fragen gibt...zum Beispiel diese:

  • Ist der Begriff nicht eher Teil des allgemeinen Sprachgebrauches, zu vergeichen mit einem Begriff wie Blog, und damit nicht als Marke eintragbar?
  • Nutzt der Erfinder Begriff und Inhalt entsprechend und rechtfertigt so den Markenschutz?

Diesen Fragen werden die entsprechenden Anwält*innen nachgehen - bis dahin gilt: Ein Webinar Webinar zu nennen, ist aus markenschutzrechtlichen Gründen verboten und sollte deshalb vermieden werden.

Es kann heißen Online-Seminar, WebSem,

 

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