Starkes Plädoyer für Heilpraktiker

Die Bundestagsrede von Alexander Krauß

5. Dezember 2020 von Rudolf Hege

Es gibt sie selbstverständlich, die Politiker*innen, die sich mutig im Bundestag ans Redner*innenpult stellen und leidenschaftlich dafür eintreten, dass es uns Heilpraktiker*innen weiterhin geben MUSS.

Hier die Rede des CSU-Abgeordneten Alexander Krauß im Bundestag: https://www.youtube.com/watch?v=-35Z1dRSVkY.

Dazu schreibt Rudolf Hege, Heilnetzer und engagierter Heilpraktiker:
Wichtig ist an dieser Stelle auch der Hinweis auf die Neufassung des MTA-Gesetzes: Dieses Gesetz wird derzeit im Bundestag diskutiert. Die Tätigkeit der „medizinisch-technische-Assistent*innen“ soll neu geregelt werden. MTA sind in der Regel zuständig für die praktische Arbeit, unter anderem in Laboren. Im alten Gesetz waren die Heilpraktiker noch als zum dem Personenkreis gehörend genannt, die Laborleistungen in Auftrag geben dürfen, also entweder selbst MTAs beschäftigen oder eben über Labore. Auf Betreiben des Bundes der Laborärzte wurde der Heilpraktiker nun – in der aktuellen Fassung des Gesetzes – als Fachperson gestrichen. Bleibt das so, dann bedeutet es zum Einen, dass Heilpraktiker kein Labor mehr betreiben dürfen (sie dürfen den MTAs keine Weisungen mehr erteilen), aber durch die schwammige Formulierung unter Umständen auch, dass Heilpraktiker keine Laborleistungen mehr beauftragen dürften, weil sie – nach Meinung der Laborärzte-Funktionäre – zu „blöd“ sind, um einen Laborbefund zu interpretieren und den Patienten zu erklären. Ginge das Gesetz so in die Endfassung, könnten viele Heilpraktiker – auch ich – ihre Praxen schließen, denn ohne saubere Labordiagnostik kann man Verdachtsdiagnosen kaum abklären. Und erfahrungsgemäß weigern sich Ärzte, Laboruntersuchungen durchzuführen, wenn Patienten von einem Heilpraktiker geschickt werden.

Leider muss man da sehr aufpassen, denn etwas ähnliches ist bereits bei der Neufassung des Transfusionsgesetzes passiert. Damals wurde ebenfalls eine Formulierung nicht ganz konkret ausformuliert. Im Ergebnis kam es dann Jahre später zum Verbot der Eigenblutbehandlungen für Heilpraktiker, weil es sich dabei um eine Art der „Transfusion“ handele – und die dürfen nur Ärzte vornehmen.

Ein Artikel von
Rudolf Hege

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