Erfolg der Tierheilpraktiker*innen
Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Teilen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.09.2022 der Verfassungsbeschwerde von vierTierheilpraktikerinnen gegen den § 50 Absatz 2 des am 28.1.2022 in Kraft getretenenTierarzneimittelgesetzes (TAMG) stattgegeben.
Mit dieser Entscheidung, die den Klägerinnen am 16.11.2022 zur Kenntnis gebracht wurde, können somit nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika weiterhin sowohl von Tierheilpraktiker*innen als auch von Tierhalter*innen bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, angewandt werden.
Bekanntlich hatten vor gut einem Jahr die Kolleginnen mit Unterstützung eines Konsortiums aus neun Berufsverbänden und eines Einzelverbandes gegen diesen Paragraphen wegen Verstoßes gegen den Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes, der die freie Wahl des Berufes sichert, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diesen Eingriff der Bundesregierung in die Berufsfreiheit der Tierheilpraktikerinnen sieht das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung als nicht gerechtfertigt an.
Die unterstützenden Berufsverbände setzen sich bereits seit vielen Jahren in konstruktiver Zusammenarbeit für die Anerkennung des Berufes „Tierheilpraktiker*in“ ein. Diese Bemühungen wurden nun höchstrichterlich bestätigt und gestärkt. Wir freuen uns, mit unserem Engagement und Einsatz die erfolgreiche weitere Berufsausübung aller Tierheilpraktiker*innen zu sichern. Bei allen unseren Unterstützer*innen, insbesondere auch den vielen Menschen, die die Petition desBkTD e.V. gezeichnet haben, bedanken wir uns!
Weitere Informationen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/09/rs20220929_1bv
r238021.html
https://www.openpetition.de/petition/online/therapiefreiheit-fuer-tiere-erhalten-tierarzneimittelgesetz-
ueberarbeiten
https://www.artgerechte-tiergesundheit.de/