HeilpraktikerInnenleistung in der GKV?
Neues aus der Politik: Krankenkassen haben neuen Spielraum
Die Behandlung durch Heilpraktiker oder andere, nicht dem öffentlichen Gesundheitssystem angehörenden Berufsgruppen, fällt im Sozialgesetzbuch unter den Begriff: "nicht zugelassene Leistungserbringer".
Seit Januar 2012 ist es erstmalig von rechtlicher Seite her möglich, Leistungen dieser bisher nicht zugelassenen Leistungserbringer und bestimmten Voraussetzungen zu erstatten. Wenn das mal kein Fortschritt ist!
Der aktuellen Recherche zufolge hat sich bislang einzig die Techniker Krankenkasse mutig entschlossen (siehe Good-News vom 30.04.2012) und bietet seit dem 01.01.12 über § 27 b ihrer Satzung Osteopathie als zusätzliche Leistung an.
Voraussetzung: Ein Kassenarzt bescheinigt, dass die osteopathische Behandlung in diesem Fall angezeigt ist. Des Weiteren muss die Behandlung von einem Osteopathen durchgeführt werden, der über eine qualifizierte Ausbildung verfügt. Und hier wird es interessant, denn „Osteopath“ ist rechtlich kein anerkannter Beruf, sondern eine Zusatzqualifikation die nur von Ärzten oder – und jetzt kommt es – HeilpraktikerInnen (!) ausgeübt werden darf. Im Falle eines Falles übernimmt die TK die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Den TK-Versicherten sei empfohlen, sich vor Behandlungsbeginn auf jeden Fall mit ihrer Kasse abzustimmen.
Wie lässt sich aber nun forcieren, dass die Kassen den vom Gesetzgeber vorgegebenen Spielraum in Richtung alternativer Heilmethoden und Heilpraktikerleistung zu Gunsten der PatientInnen nutzen?
Vielleicht sollten alle HeilpraktikerInnen und ihre interessierten PatientInnen die Kassen ihrer Wahl dazu befragen, inwiefern sie bereits jetzt oder in Zukunft den § 11 (6) SGB V. im Sinne ihrer KundInnen umsetzen. Schließlich ist es in unserem Wettbewerbssystem vom Gesetzgeber so gewollt, dass sich die Kassen mit verbesserten Satzungsleistungen um ihre KundInnen bemühen. Und die Nachfrage könnte das Angebot mit gestalten.
Dann wird aus der Theorie doch noch gelebte (HeilpraktikerInnen-)Praxis.