Ratgeber Patientenrecht

Nachfragen erlaubt und gesetzlich vorgeschrieben...

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10. Juli 2013 von Conny Dollbaum-Paulsen

Seit März 2013 ist ein Gesetz mit dem wunderbaren Titel "Patientenrechtegesetz" in Kraft - und damit wir, die davon Betroffenen, also sowohl TherapeutInnen als auch als PatientInnen, damit etwas anfangen können, gibt es seit Juni eine Informationsbroschüre dazu.

Betrete ich als Patientin eine Praxis, schließe ich, ohne es zu wissen, dadurch bereits stillschweigend einen sogenannten Behandlungsvertrag ab.
Was dieser beinhaltet?
Zum Beispiel, dass ich über die Behandlung sowie den voraussichtlichen Behandlungsverlauf ebenso aufgeklärt werden muss, wie über Risiken und Kosten...

Im alltäglichen Praxiseinerlei geht da manches unter, was sich im Nachhinein als fragwürdig, also als "einer Frage würdig" erweist.
Das im März verabschiedete Gesetz, regelt das Verhältnis von BehandlerIn zu PatientInnen mit allen denkbaren Wahrscheinlichkeiten und sorgt für größtmögliche Klarheit in schwierigem Gelände.

Damit das Gesetz und was es in der Praxis bedeutet, auch verständlich ist, gibt es seit Juni eine entsprechende Broschüre. Diese ist gut strukturiert, versehen mit Fallbeispielen zur Erläuterung und ausgestattet mit einem Adressanhang, der auf Beratungs- und Vermittlungsstellen sowie Ansprechpartner bei Behandlungsfehlern etc. hinweist.

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie alle Infos zur Broschüre zum Patientenrechtegesetz.

Für alle Praxen, ob ärztlich, heilpraktisch, physiotherapeutisch oder psychotheraoeutisch bedeutet dies auch, sich mit den gängigen Praxisabläufen zu befassen und diese nicht mehr "nur" auf auf Patientenfreundlichkeit, sondern ganz konkret und handfest auf Patientenrecht abzustimmen. Wie gut...