Wer kann und darf was?

Ganzheitliche Berufsgruppen-Vielfalt

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30. März 2019 von Heilnetz Redaktionsteam

Es vergeht keine Woche ohne neue Hiobsbotschaften zum Heilpraktikerberuf, zu Homöopathie oder anderen Inhalten aus dem weiten Bereich sog. alternativer Angebote. Fundamentalistische Haltungen, die versuchen zu polarisieren, sind überall anzutreffen. Es geht um viel - um die Deutungshoheit im Bereich Medizin (Was ist wissenschaftlich bewiesen und hat Bestand?), um sehr viel Geld (Link) und sicher auch um ethische Fragen zu Krankheit und Gesundheit und dazu, wie wir leben wollen.

Für Laien ist das alles nicht sehr übersichtlich und deshalb oft schwer zu beurteilen, wo es in erster Linie um Geldschneiderei geht und wo tranparent und professionell Hilfe zu erwarten ist. Denn neben dem offiziellen Gesundheitssystem, Link Lexikon 1. Gesundheitsmarkt, das vornehmlich durch Ärzt*innen, Pflege- und Gesundheitsfachberufen abgedeckt wird, gibt es einen sich zahlen- wie angebotsmäßig immer weiter ausdehnenden sog. 2. Gesundheitsmarkt.

Keine Hierarchie – kein Einheitsbrei

Die vielen unterschiedlichen Berufsgruppen haben im ganzheitlich ausgerichteten Heilnetz-Verständnis alle einen spezifischen Platz im Gewebe schulmedizinscher und ganzheitlicher Begleitungen. Beides gehört zusammen, es gibt keine natürlichen Gräben zwischen den verschiedenen Ansätzen, wohl aber mehr oder weniger fundamentalistische Haltungen dazu, wie bei vielen anderen Themen auch. Tatsächlich geht es nicht darum, einen gesundheitlichen Einheitsbrei anzurühren - ganz im Gegenteil: Gerade die unterschiedlichen Kompetenzen und damit verbundenen Perspektiven, machen den Reichtum eines wirklich komplementären Begleitungsangebotes aus.

Es ist wohl sinnvoll und von großer Bedeutung für den Heilungsverlauf, unterscheiden zu können, mit welchem Problem ich zu welchem Gesundheits-Profi gehe - nur so besteht die Chance, dass ich die Begleitung bekomme, die mir individuell nützt. Da sind alle Beteiligten gefragt, ihre eigene Kompetenz und Grenze zu sehen und kollegiale Empfehlungen über die eigene Berufsgruppe hinaus zu geben - da ist allerdings noch sehr sehr viel Luft nach oben.

Mit einem medizinischen Problem ist es sinnvoll, zu einer medizinisch gut ausgebildeten Expert*in zu gehen, ein zu bewältigendes Lebensthema kann mit der Begleitung eines Coaches oft gut gelöst werden, brauche ich psychotherapeutische Hilfe, sollte ich dort landen, wo es diese tatsächlich gibt.

Eine Ärzt*in ist mit einer Heilpraktiker*in nur bedingt zu vergleichen – und eine Kinesiolog*in nicht mit einer Traumatherapeut*in; ebenso wie eine Osteopath*in etwas anderes zu geben hat als eine Klangfachfrau. Gut zu wissen, wann ich was brauche – und gut zu wissen, dass alle Ausübenden ihre jeweiligen Grenzen erkennen.

Die Wahl zu treffen, stellt in der Tat ein echtes Problem dar - sicher wäre es gut, wenn es dazu sowohl schulmedizinisch wie ganzheitlich entsprechende Hilfe gäbe - mit der Heilnetz-Vermittlung haben wir das Thema bereits versucht anzugehen.

Anbei deshalb eine Kurzzusammenstellung einiger Berufsgruppen, die in unserem Portal vorkommen - die Reihenfolge ist alphabetisch:

ÄrztInnen/ZahnärztInnen

ÄrztInnen erhalten durch ihre Approbation die Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung, ihre Honorare werden größtenteils von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt. Ganzheitlich arbeitende Ärzt*innen sind beispielsweise Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mit geschützten Zusatzbezeichnungen wie Akupunktur, Homöopathie oder Naturheilverfahren. Leistungen von Ärzt*innen ohne Approbation (Privatpraxen) werden nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet.

Ärzt*innen sind Therapeut*innen, sie üben die uneingeschränkte Heilkunde aus und diagnostizieren, lindern und behandeln Erkrankungen im medizinischen Sinne.

Beratung: Gesundheits- & Lebensberater*innen

Nicht geschützte Berufsbezeichnung für eine Gruppe sehr unterschiedlich ausgerichteter, in vielen Fällen mehrjährig ausgebildeter BeraterInnen. Beratung kann sachbezogen ausgeführt werden (Ernährungsberatung), kann pädagogische Aspekte betonen (Erziehungsberatung) oder als nicht-therapeutische Begleitung in schwierigen Situationen (Lebensberatung) angeboten werden. BeraterInnen diagnostizieren und therapieren nicht - sie geben Hilfe zur Selbsthilfe.
Siehe Heilnetz-Lexikon: Beratung

Berater*innen dürfen keine therapeutischen Angebote machen - also keine Erkrankungen im medizinischen Sinne diagnostizieren, lindern oder behandeln.

Coaches

Coaches sind meistenteils über mehrere Jahre sehr gut ausgebildete Begleiter*innen in unklaren oder schwierigen Lebenssituationen. Coaches arbeiten ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert und immer konkret auftragsbezogen. Über eine Verbandsmitgliedschaft verpflichten sich viele zur Einhaltung strenger Ethikrichtlinien u.a. bezüglich Fachkompetenz, Verantwortlichkeit und Datenschutz und Schweigepflicht.
Siehe Heilnetz-Lexikon: Coaching

Coaches dürfen keine therapeutischen Angebote machen - also keine Erkrankungen im medizinischen Sinne diagnostizieren, lindern oder behandeln.

Energiearbeit

Auf diesem Gebiet Tätige sind häufig über viele Jahre ausgebildete, nicht-therapeutische Begleiter*innen, deren gemeinsame Grundlage ein über die materiell-stoffliche Existenz hinausgehendes Weltbild ist. Energie-Anbieter*innen stellen keine Diagnosen im herkömmlichen Sinn, sie erkennen energetischen Blockaden in feinstofflichen Körpern, harmonisieren diese und regen die natürlichen Selbstheilungskräfte an.
Siehe Heilnetz-Lexikon: Energiearbeit

Anbieter*innen aus diesem Bereich dürfen keine therapeutischen Angebote machen - also keine Erkrankungen im medizinischen Sinne diagnostizieren, lindern oder behandeln.

Geistheiler*innen/ Heiler*innen

Geistheiler*innen stellen keine Diagnosen und therapieren nicht, weshalb sie trotz der Bezeichnung „Heiler“ nicht zu den gesetzlich benannten Berufsgruppen gehören, die die Heilkunde ausüben dürfen. Der Dachverband Geistiges Heilen e.V. hat deutliche Richtlinien für diese Berufsgruppe erstellt, um eine ebenso verantwortliche wie rechtskonforme Ausübung dieser Arbeit zu gewährleisten.
Siehe Heilnetz-Lexikon: Geistiges Heilen

Geistheiler*innen aus diesem Bereich dürfen keine therapeutischen Angebote machen - also keine Erkrankungen im medizinischen Sinne diagnostizieren, lindern oder behandeln.

Heilpraktiker*innen

Mehrjährig in Schulmedizin und sehr unterschiedlichen Heilverfahren ausgebildete Berufsgruppe, die neben Ärzt*innen und Psychologischen Psychotherapeut*innen Absolvierung nach einer mehrtägigen schriftlichen wie mündlichen Überprüfung an einem Gesundheitsamt die staatliche Erlaubnis erhalten, heilkundlich-therapeutisch tätig zu sein. HP sind medizinische Fachleute und bieten ein breites Spektrum therapeutischer Verfahren an. Ihre Leistungen werden von privaten Krankenkassen und je nach ausgeübter Methode unter Umständen auch von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Siehe Infos Heilpraktikerrecht

Heilpraktiker*innen sind Therapeut*innen, sie üben die zum Teil eingeschränkte Heilkunde aus und diagnostizieren, lindern und behandeln Erkrankungen im medizinischen Sinne.

Heilpraktiker*innen Physiotherapie

Heilpraktiker*in Physiotherapie ist eine weitere, als "sektoraler Heilpraktiker" eingeführte Berufsgruppe, deren Angehörigen es erlaubt ist, die Heilkunde selbständig auszuüben. Voraussetzung für die Berufszulassung ist neben der mehrjährigen Praxis als Physiotherapeut*in die erfolgreiche Überprüfung beim Gesundheitsamt. Heilpraktiker*in Physiotherapie sind besondere Fachleute im Bereich Bewegungsapparat. Ihre Berufsausübung ist auf das Erkennen und Behandeln orthopädischer Krankheitsbilder beschränkt.
Siehe Infos Heilpraktikerrecht Physiotherapie

Heilpraktiker*innen Physiotherapie sind Therapeut*innen, ihre Tätigkeit ist eingeschränkt auf den Bereich des Bewegungsapparates und auf Methoden aus der Physiotherapie - sie üben die auf den Bewegungsapparat eingeschränkte Heilkunde aus und diagnostizieren, lindern und behandeln Erkrankungen im medizinischen Sinne.

Heilpraktiker*innen Psychotherapie

Seit 1993 als erster "sektoraler Heilpraktiker" eingeführte Berufsgruppe, vornehmlich ausgeübt von bereits psychotherapeutisch gut ausgebildeten Pädagog*innen/ Sozialarbeiter*innen. HP-Psych erhalten nach dem Bestehen einer umfangreichen amtsärztlichen Prüfung die Erlaubnis, psychische Krankheitsbilder zu diagnostizieren und zu behandeln. Dabei müssen die angewandten Methoden deutlich psychotherapeutisch ausgerichtet sein.
Siehe Infos Heilpraktikerrecht Psychotherapie

Heilpraktiker*innen Psychotherapie sind Therapeut*innen, ihre Tätigkeit ist eingeschränkt auf den Bereich der psychischen Erkrankungen und auf Methoden aus der Psychotherapie - sie üben die eingeschränkte Heilkunde aus und diagnostizieren, lindern und behandeln Erkrankungen im medizinischen Sinne.

Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut*innen

Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (abgekürzt „KJP“) behandelt psychische Störungen der Kinder und Jugendlichen, im Allgemeinen auch der Heranwachsenden, aber nicht der Erwachsenen. Neben den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeut*innen sind sie ebenfalls staatlich approbiert und Teil des Kassensystems.

Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut*innen sind Therapeut*innen, sie üben die auf Kinder und Jugendliche eingeschränkte Heilkunde im Bereich Psychotherapie aus und diagnostizieren, lindern und behandeln Erkrankungen im medizinischen Sinne.

Kinesiologische Berater*innen

Kinesiologischen Berater*innen ist es gelungen, über umfangreiche und sehr gut aufgebaute Ausbildungen eine ungeschützte, aber eindeutige Berufsbezeichnung, nämlich die der "Kinesiolog*in", zu etablieren. Kinesiolog*innen arbeiten diagnostisch und therapeutisch im Bereich der Energiemedizin und tragen dadurch wesentlich zur Erhaltung und Wiederherstellung ganzheitlicher Gesundheit durch Selbstregulation bei.
Siehe Heilnetz-Lexikon: Kinesiologie

Kinesiolog*innen dürfen keine therapeutischen Angebote machen - also keine Erkrankungen im medizinischen Sinne diagnostizieren, lindern oder behandeln.

Klang,- Körper- und Wellness-Anwender*innen

Neben klassischen Angeboten zu Therapie und Beratung, spielen im Bereich Ganzheitlichkeit auch Anbieter*innen eine Rolle, die mit nicht-therapeutischen Anwendungen wie Shiatsu oder Feldenkrais auf dem Gebiet der bewussten Körperarbeit tätig sind. Andere Anbieter*innen wie Massage-Anwender*innen oder Klangbegleiter*innen sind eher in den Bereichen Achtsamkeit und Entspannung tätig. Die Angebote sind vielfältig, auch hier sind die professionellen Ausbildungen sehr viel umfangreicher als gemeinhin unter dem Begriff Wellness vermutet wird.

Gemischte Berufsgruppen, die im Bereich Wellness und Entspannung professionelle nicht-therapeutische Angebote machen.

Physiotherapeut*innen

PhysiotherapeutInnen sind als Angehörige medizinischer Assistenzberufe ausgebildet, um nach ärztlicher Weisung therapeutische Maßnahmen auszuführen. Sie verfügen über hochspezialisiertes orthopädisches Wissen und arbeiten fachkundig im Bereich Orthopädie und Neurologie. Mit einer Kassenzulassung werden ihre Leistungen über ärztliche Verordnungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
siehe Heilnetz-Lexikon: Gesundheitsfachberufe

Physiotherapeut*innen dürfen ausschließlich weisungsgebunden therapeutisch arbeiten – sie stellen keine eigenen Diagnosen, sondern behandeln nach ärztlichen Anweisungen.

Psychologische Psychotherapeut*innen & Psycholog*innen

Psychologische PsychotherapeutInnen sind Diplom-PsychologInnen mit abgeschlossenem Studium und einer mehrjährigen therapeutischen Fachausbildung. Sie können eine staatliche Approbation mit der entsprechenden Kassenzulassung erhalten. Erstattungsfähige Therapiemethoden sind Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse. Leistungen von Psycholog*innen ohne Approbation (Privatpraxen) werden nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet.

Psychologische Psychotherapeut*innen sind Therapeut*innen, sie üben die uneingeschränkte Heilkunde im Bereich Psychotherapie aus und diagnostizieren, lindern und behandeln Erkrankungen im medizinischen Sinne.

Tanztherapeut*innen und Kunsttherapeut*innen B.A und M.A.

Tanz- und Kunsttherapeut*innen absolvieren akademische Studiengänge auf Grundlage medizinischer, pädagogischer oder verwandter Berufe. In Kliniken arbeiten Kunst- und Tanztherapeut*innen eigenständig und als Teil des therapeutische Teams, auf dem freien Gesundheitsmarkt dürfen sie nur dann therapeutisch arbeiten, wenn sie entweder Psychologische Psychotherapeut*innen oder Heilpraktiker*innen Psychotherapie sind.

Überlegungen am Ende

Wie könnte eine Wende aussehen, die allen Beteiligten, Behandler*innen wie Patinet*innen hilfreich wäre? Wie könnten wir lernen, wirklich komplemtär zu denken und zu handeln? Über alle Unterschiede hinaus?

Wäre es nicht sinnvoll, damit zu beginnen, Fragen zu Krankheit und Gesundheit gemeinsam mit allen Beteiligten zu diskutieren? Wie können wir lernen, Gesundheit in unsere eigenen Hände zu nehmen und was bedeutet es, Krankheit nicht nur als Problem des Individuums, sondern im Rahmen eines gesellschaftlichen Gesamtzusammenhanges zu sehen?

Noch sind es Fragen - wir werden in die Antworten hineinwachsen, um mit Rilke zu sprechen:

...und ich möchte Sie, so gut ich es kann, bitten, lieber Herr, Geduld zu haben gegen alles Ungelöste in Ihrem Herzen und zu versuchen, die Fragen selbst liebzuhaben wie verschlossene Stuben und wie Bücher, die in einer sehr fremden Sprache geschrieben sind. Forschen Sie jetzt nicht nach den Antworten, die Ihnen nicht gegeben werden können, weil Sie sie nicht leben könnten. Und es handelt sich darum, alles zu leben. Leben Sie jetzt die Fragen. Vielleicht leben Sie dann allmählich, ohne es zu merken, eines fernen Tages in die Antwort hinein.