Osteopathie: Wer darf sie ausüben?

Neues Urteil aus Düsseldorf

Kaum etwas im Bereich ausgeübter Naturheilverfahren sorgt für mehr Verwirrung, als die aktuelle Handhabung im Bereich Osteopathie.

Typischerweise sind es Physiotherapeuten und Heilpraktiker, die über mehrer Jahre einen hohen zeitlichen und fianziellen Aufwand betreiben, um die Fachausbildung "Osteopathie" zu absolvieren. Tatsächlich ist es aber so, dass die Ausübung der Osteopathie allein Heilpraktikern und Ärzten vorbehalten ist - ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Düsseldorf vom vom 08. September 2015 bestätigt dies nun offiziell.

Auch wenn es immer mehr Physiotherapeuten gibt, die hervorragend und als Experten für den Bewegungsapparat auf hohem Niveau osteopathisch arbeiten: Es ist laut Heilpraktikergesetz tatsächlich nicht erlaubt.

Dieses Gesetz regelt, wer die Heilkunde in freier Praxis (also nicht in Kliniken, dort gelten andere Regeln) ausüben darf, nämlich

  • Ärzte
  • Heilpraktiker
  • Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

Alle anderen medizinischen Fachberufe arbeiten weisungsgebunden, dürfen nicht diagnostizieren oder eigenständig therapieren - auch dann nicht, wenn Physiotherapeuten beispielsweise als Osteopathen hervorragend ausgebildet sind.

Wer Osteopathie ausübt, erlernt ja gerade keine Behandlungsmethode, die sich auf die Behandlung des Bewegungsapparates beschränkt, sondern ausdrücklich eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die den gesamten Organismus, also auch innere Organe im Blick hat.

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf befindet nun, dass Physiotherapeuten nicht ausreichend medizinisch ausgebildet sind, um diese Reichweite der osteopathischen Behandlung verantwortungsvoll im Blick haben zu können. Dazu befähige sie allein die Ausbildung zum Heilpraktker (oder natürlich Arzt).

Interessanterweise gibt es mittlerweile sogar eine akademische Osteopathieausbildung, seit diesem Jahr einen Masterstudiengang an der Fresenius-Hochschule mit entsprechendem akademischen Abschluss - aber auch dieser berechtigt nur dann zur Ausübung der Osteopathie, wenn die Therapeuten Heilpraktiker oder Ärzte sind.

Sicher ist es richtig, dass zu einer kompletten Osteopathiebehandlung gehört, sich im Bereich der Inneren Medizin, Gynälologie, Urologie etc. und vor allem der entsprechenden Differentialdiagnose gut auszukennen. Ob dies in den Osteopathieausbildungen so gelehrt werden kann, wie es notwendig wäre, kann die Autorin nicht beurteilen.

Klar ist jedenfalls: Physuiotherapeuten sind extrem gut ausgebildete Fachleute für den Bereich Bewegungsapparat, denen deutlich mehr eigenständige Kompetenzen zugestanden werden können und sollen.

Für den Moment ist aber festzustellen: Wer in der Bundesrepublik in freier Berufsausübung therapeutisch tätig sein will, muss Ärztin oder Heilprakiker sein. Das Gerichtsurteil ist darin eindeutig und es besteht zu befürchten, dass es zunehmend zu Abmahnungen kommen wird. Aktuell sieht es nicht so aus, dass sich an dieser Gesetzeslag etwas ändern wird.

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