Gesetzliche Krankenkasse erstattet Osteopathie bei Heilpraktikern
Die TK beweist, dass es auch anders geht und erstattet Osteopathie auch dann, wenn diese von HeilpraktikerInnen ausgeübt wird.
Mehr als 20.000 mittlerweile gut ausgebildete und von Gesundheitsämtern nach allen Regeln der medizinischen Kunst geprüfte HeilpraktikerInnen bilden zwar eine feste Säule des Gesundheitssystems, werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen aus vielen nachvollziehbaren - und ebenso vielen nicht nachvollziehbaren - Gründen nicht als Partner akzeptiert.
Das hat die TK, Technikerkrankenkasse nun mit einem mutigen und zeitgemäßen Angebot verändert:
Osteopathische Behandlungen werden erstattet, auch wenn diese von HeilpraktikerInnen wird.
Folgende Bedingungen sind dabei zu erfüllen:
- Es muss die medizinische Notwenidkeit einer Osteopathie-Behandlung bestehen - diese wird von einem Arzt festgestellt und dann per Überweisung festgeschrieben
- Die Kosten werden nur übernommen, wenn die Osteopathie ausübenden HeilpraktikerInnen einem entsprechenden Verband angehören und über die damit verbundene hochwertige Qualifikaltion verfügen
Das sind sehr vernünftige und nachvollziehbare Regeln, die eine Art "crossover" ermöglichen. Damit wird die moderne Idee der Komplementärmedizin, die vorsieht, dass sich schulmedizinische und naturheilkundliche Methoden ergänzen, tatsächlich in die Praxis umgesetzt.
Das passiert mittlerweile an vielen Stellen, nämlich immer dann, wenn nicht Standes- und Berufsdünkel auf beiden Seiten im Wege stehen - also immer dann, wenn vernünftige Fachleute ihr Augenmerk auf das Wohl der PatientInnen richten.
Noch müssen naturheilkundliche und psychotherapeutische Behandlungen bei HeilpraktikerInnen aus eigener Tasche oder über private Zusatzversicherungen finanziert werden, der komplementären Zusammenarbeit sind so, ganz banal, monetäre Grenzen gesetzt.
Diese zunehmend aufzulösen, ist ein Schritt in modernes Ganzheitsdenken zum Wohle aller PatiientInnen - und die TK macht vor, wie es geht!