Petition für Therapievielfalt

Antrag an den Petitionsausschuss zur Therapievielfalt unterzeichnen

Zur Zeit sind in Deutschland nur drei sogenannte Richtlinien Psychotherapieverfahren zur Abrechnung mit der Krankenkasse zugelassen.

Es besteht ein Ausschluss des Humanistischen Verfahrens im kassenärztlichen System (SGB V), also z.B. von Psychodramatherapie, Gestalttherapie usw. - und das muss sich dringend ändern.

Die Arbeitsgemeinschaft für Humanistische Psychotherapie hat eine Petition für mehr Psychotherapievielfalt in Deutschland ins Leben gerufen.

Mit der Petition wird gefordert, dass der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zeitnah zu prüfen, die Systemische und die Humanistische Psychotherapie in die Richtlinien aufzunehmen und damit auch an dieser Stelle die Psychotherapie in ihren vier Grundorientierungen abzubilden.

Es werden noch 28.000 Unterschriften benötigt!

Bis 30.1.2015 kann die Petition im Bundestag unterzeichnet werden.

http://www.therapievielfalt-für-deutschland.de/index.html#ankerAktuelleSituation

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