Wer muss in die gesetzliche Rente einzahlen?
Richtigstellung: Rentenversicherungspflicht für Selbständige
Richtig ist:
- HeilpraktikerInnen sowie PsychotherapeutInnen sind per Definition selbständig weil ohne ArbeitgeberIn, bleiben aber dennoch von der Zwangsverpflichtung der gesetzlichen Rentenbeitragszahlung verschont.
Mehr dazu unter dem entsprechenden Link auf Seite 7 der PDF-Datei
- Gleiches gilt für Coaches, BeraterInnen und SupervisorInnen, die vornehmlich in Einzelsettings arbeiten
Tatsächlich neu ist:
- LogopädInnen sind als Berufsgruppe mit in die Versicherungspflicht genommen
Conny Dollbaum