Wer muss in die gesetzliche Rente einzahlen?

Richtigstellung: Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Richtig ist:

  • HeilpraktikerInnen sowie PsychotherapeutInnen sind per Definition selbständig weil ohne ArbeitgeberIn, bleiben aber dennoch von der Zwangsverpflichtung der gesetzlichen Rentenbeitragszahlung verschont.
    Mehr dazu unter dem entsprechenden Link auf Seite 7 der PDF-Datei
  • Gleiches gilt für Coaches, BeraterInnen und SupervisorInnen, die vornehmlich in Einzelsettings arbeiten

Tatsächlich neu ist:

  • LogopädInnen sind als Berufsgruppe mit in die Versicherungspflicht genommen
Ich bitte um Entschuldigung für die Fehlinformation, die ich durch den Artikel weiterverbreitet wurde - zumal ich mich eigentlich immer sehr bemühe, den regelmäßig auftauchenden Panik-Informationen, auf den Grund zu gehen.
Conny Dollbaum